Der Entwurf zum Bürgerportalgesetz (Entwurf zum Download als PDF) wird vom Bundesrat in seiner jetzigen Form am 3. April abgelehnt werden – das zumindest empfehlen die damit befassten Ausschüße.
Der Entwurf ist bereits im November 2008 öffentlich im Internet diskutiert worden und wurde von den Diskussionsteilnehmern ebenfalls überwiegend kritisch beurteilt.
Ziel des Gesetzentwurfes, der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen worden ist, war der Aufbau einer neuen Infrastruktur für die vertrauliche, zuverlässige und sichere Kommunikation per E-Mail.
Mit der so genannten De-Mail sollen ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können.
Der Ausschuß für Innere Angelegenheit hält “den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften für unzureichend und lehnt ihn deshalb ab”.
Insbesondere wird die Praktikabilität der angestrebten Bürgerportale bezweifelt:
Dieses geschlossene System wird dazu führen, dass entweder eine Vielzahl von Diensteanbietern auf den neu geschaffenen Markt drängen und deren Überwachung und Kontrolle kaum möglich sein wird. Dies ist vor dem Hintergrund der Beleihung der akkreditierten Diensteanbieter mit Hoheitsbefugnissen im Bereich der förmlichen Zustellung bedenklich.
Oder aber das System der Bürgerportale ist für die Nutzer so unübersichtlich und undurchschaubar, dass das Gesetz keine praktische Bedeutung erlangt.
Darüber hinaus befürchtet der Bundesrat eine “Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts” und bemängelt die fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (DLRL) und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.”
Die Vollständige Text der Empehlung findet sich hier.


