Schöner Artikel auf SPON zur restriktiven Auslegung der Forenhaftung in Deutschland, insbesondere in Hamburg :
Wer Unsinn schreibt, ist doch selbst dafür verantwortlich. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Das sagt aber nicht das Landgericht Hamburg. In einem aufsehenerregenden Urteil stellt es Ende April fest: Martin Geuß haftet für die unwahre Tatsachenbehauptung, die Luftrettungs-Firma sei schon mal verklagt worden. Er haftet, auch wenn er keine Kenntnis von dieser Äußerung hatte. Er haftet, auch wenn er sich diese Äußerung nicht zu eigen macht. Er haftet, weil irgendjemand diesen Unsinn auf seiner Internet-Seite hinterlassen hat. Störerhaftung heißt das – der deutsche Begriff lässt allen Mitmach-Portalen den Angstschweiß ausbrechen. Denn dieses Urteil stellt die Funktionsweise sämtlicher Web-2.0-Angebote in Frage: Wo immer Nutzer Inhalte einstellen, muss der Plattformbetreiber Klagen befürchten. Störer kann nach deutscher Rechtssprechung jeder sein.
Bleibt zu hoffen, dass der Gestzgeber bundeseinheitlich bald für Klarheit sorgt. “Bis dahin gibt es weiterhin eine Einzelfalljustiz, die ein erhebliches Nord-Süd-Gefälle aufweist.” (Sascha Krämer)


