Forenhaftung: Landgericht Berlin entscheidet im Berufungsverfahren zu Gunsten von MeinProf.de

paragraph3.jpgIn der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin bekam der Betreiber der Internetseite MeinProf.de, auf der seit November 2005 Studenten aller Hochschulen die Kurse ihrer Dozenten bewerten und kommentieren können, in Sachen Forenhaftung Recht. Er muss laut Gericht Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist darüber hinaus nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet.

Dazu weiter im MeinProf-Blog:

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt. Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Quelle: MeinProf-Blog


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