Am gestrigen Mittwoch wurde Ursula von der Leyens Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie in einer öffentlichen Expertenanhörung im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf der Familienministerin (CDU) zur die Überwachung verdächtiger Websites durch das Bundeskriminalamtes (BKA) hatte in den letzten Wochen zu wachsender Kritik in der IT-Branche und Blogophäre geführt. Eine in diesem Zusammenhang gestartete Online-Petition gegen den Gesetzesvorschlag von Union und SPD erhielt in knapp vier Wochen über 100.000 Unterschriften. Sie wenden sich jedoch nicht gegen die Absicht, Kinderpornographie zu bekämpfen, sondern vielmehr gegen die Maßnahmen, mit deren Hilfe dieses Ziel erreicht werden soll.
Laut dpa zeichnete sich in der gestrigen Anhörung ab, dass das Gesetz in der aktuellen Form wohl noch nicht beschlussreif sei. So will Ursula von der Leyen zwar auch weiterhin ihr Ziel durchbringen, die freie Verfügbarkeit der Bilder vergewaltigter Kinder im Netz zu stoppen, räumte jedoch in Bezug auf den Gesetzentwurf “Nachbesserungsbedarf” ein.
Die Kritiker dagegen sehen in dem vorliegenden Entwurf noch keine wirklich wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie, so beispielsweise Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco).
Insbesondere die geplante und vom BKA zu verordnende Blockierung von Internetseiten sei fragwürdig und würde zwangsläufig zu “Kollateralschäden” führen, indem zum Beispiel “unschuldige” Seiten in den Listen auftauchen. So landeten auf einer Sperrliste in Finnland laut Manuel Schwarz (dpa) kürzlich 1047 Domains, von denen lediglich 9 tatsächlich kinderpornografische Inhalte enthielten.
Wie faz.net heute berichtet, will die SPD das Kinderschutzgesetz von Familienministerin von der Leyen (CDU) angesichts erheblicher Kritik von Fachleuten, die in der parlamentarischen Anhörung lautgeworden war, vorerst stoppen:
Der Entwurf, den das Bundeskabinett (mit den Stimmen auch der sozialdemokratischen Minister) beschlossen hatte, sei „inhaltlich und handwerklich so schlecht, dass es keinen Ansatz gibt für punktuelle Änderungen“, sagte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Marks, am Mittwoch der F.A.Z. Man habe sich daher mit den Fachpolitikern des Koalitionspartners CDU/CSU darauf verständigt, das Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Frau Marks warf Frau von der Leyen vor, beim Erstellen des Entwurfs die Argumente der „Fachwelt“ völlig ignoriert zu haben. Sie habe es im Bundestag noch nie erlebt, dass ein Gesetz in einer Anhörung „so fundamentaler Kritik“ ausgesetzt gewesen sei. Vor allem die vorgesehene Verpflichtung für Jugendämter, bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern auf jeden Fall Hausbesuche zu machen, war auf die Kritik von Kommunal- und Sozialverbänden gestoßen. Berufsverbände hatten zudem neue Meldepflichten zurückgewiesen.
Familienministerin von der Leyen ist dennoch nach Aussage ihres Sprechers fest entschlossen, das Gesetz noch durchzubringen.
Quellen: Manuel Schwarz, dpa, www.faz.net, netzpolitik.org , epetitionen.bundestag.de


