wie heise.de soeben berichtet, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben, demzufolge eine Haftung von eBay als “Störer” gelte, wenn auf der Plattform Markenrechtsverstöße begangen werden. Das OLG dagegen sieht eBay nicht in der Pflicht, jedes individuelle Angebot auf der Plattform vorab auf Markenrechtsverletzungen prüfen zu müssen und weist gleichzeitig die Klage des Uhrenherstellers Rolex ab (Az.: I-20 U 204/02).
Zwar müsse eBay sofort nach Kenntnisnahme von Markenrechtsverstößen das entsprechende Angebot sperren und darüber hinaus Sorge tragen, dass weitere Markenverletzungen ausblieben. Dennoch sollten, so das OLG, die Prüfungspflichten nicht das gesamte Geschäftsmodell gefährden. Wie heise.de berichtet, stellte das OLG zudem fest,
dass eBay seinen Prüfungspflichten in dem vom BGH abgesteckten Rahmen nachgekommen sei. Somit bestehe im konkreten Fall kein Unterlassungsanspruch. Nach dem Hinweis von Rolex auf Angebote gefälschter Uhren sei es nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen. eBay sperre inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die den Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei eBay aber nicht zuzumuten, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen.
Quelle: www.heise.de



Damit würde man Ebay sicher auch keinen Gefallen tun und das ganze Unternehmen gefährden. So würden wieder Arbeitsplätze verloren gehen, ein Teufelskreis ohne Ende. Ich denke, das Gericht hat hier schon richtig entschieden, Prüfung muss sein, aber bei Millionen von Auktionen kann man nicht jede einzelne prüfen.
Heißes Thema. Auf der einen Seite kann man es durchaus verstehen, dass man Ebay nicht rannehmen kann, denn es ist doch wirklich schon eine ganze Masse die da täglich über den Ebaytisch geht das kann man nicht alles kontrollieren da würde man für diesen Job alleine sehr viel Mitarbeiter einstellen müssen. Das wären Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Auf der anderen Seite muss man natürlich auch das Urheberrecht schützen. Das kann man auch nicht vernachlässigen. Ich glaube, dass man ein Programm entwickeln sollte dass einfach Auktionen mit bestimmten Begriffen rausnimmt.