Nachdem das OLG Hamburg den massenhaften Abmahnungen der Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihres Ehemanns Folkert in den letzten Jahren meist Recht gegeben hatte, deutet sich seit heute eine Wende an. Wie heise.de berichtet, entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch in zwei Berufungsverhandlungen aller Voraussicht nach die Grundlage für ihre Abmahnungen.Im Rahmen der Verhandlungen ging es darum, dass in den Foren Bundesligaforum.de und Webkoch.de von anonymen Nutzern jeweils Fotos eingestellt worden waren, die angeblich den Rezept-Seiten des Ehepaars Knieper entnommen worden waren. Die Kniepers hatten beide Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt, die daraufhin die Fotos unverzüglich aus ihren Foren entfernten. Den ebenfalls eingeforderten dauerhaften Unterlassungsanspruch lehnten beide Forenbetreiber jedoch ab, woraufhin das Landgericht Hamburg den Tatbestand der Störerhaftung als auch den Unterlassungsanspruch der Kniepers anerkannte.
In der heutigen Berufungsverhandlung, in der beide Fälle zusammengelegt wurden, widersprach der Kammervorsitzende der Ansicht seines Landgerichtskollegen und vertrat laut heise.de die folgende Rechtsauslegung:
Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt. Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz.
Sollte sich diese Ansicht tatsächlich auch in dem für den 4. Februar angekündigten Urteil wiederfinden, werden Massenabmahner wie die Kniepers sich zukünftig vielleicht andere Tätigkeitsfelder oder gerichtliche Standorte suchen müssen.
Quelle: heise.de


