Von Bengt Feil, 23. Juli 2008, 09:56 Uhr

Dies zumindest scheint ein Ergebnis einer Positionsaussage des United States Patent and Trademark Office (USPTO) zu sein. Dieser Positionierung zu einer Reihe von Fällen, die sich auch mit Google beschäftigen, weißt darauf hin, dass viele Software-Lösungen nicht einzigartig genug seien, um patentiert zu werden. Die legalen Details entziehen sich meinem Verständnis, aber zum Beispiel Mashable interpretiert die Aussagen des Patent and Trademark Office so, dass kaum eine Software überhaupt noch patentierbar wäre, speziell wenn diese auf üblichen Plattformen, also Macs oder PCs geschrieben sei. Falls dies zutreffen sollte, könnten die Konsequenzen für die Softwarebranche einschneidend sein. Eine detaillierte legale Analyse der momentanen Situation findet sich im Patent-Law-Blog.

Natürlich werden erst die nächsten Monate und die unausweichlichen Rechtsstreitigkeiten zeigen, ob diese Positionierung des USPTO einen Einfluss auf das Gebaren in der Softwarebranche haben. Darüber hinaus ist auch unklar, ob dies irgendwelche Folgen für den europäischen Raum haben könnte. Allerdings handelt es sich bei Software um Produkte, die oftmals weltweit vertrieben werden, so dass rechtliche Änderungen in den USA zumindest indirekte Wirkungen auf den Rest der Welt haben können. Interessant ist die Interpretation des Ex-Googlers Paul Buchlein, der die vielen Patente im Softwaremarkt eher als Tretminen und Innovationshürden gerade auch für ein Unternehmen wie Google sieht.

Zusammenfassend scheint dies eine weitere Bewegung im Patentbereich zu sein, deren Auswirkungen nicht abzusehen sind. Allerdings zeigt sich an der Reaktion der Online Community, dass neue Modelle der Softwareentwicklung und Nutzung, wie zum Beispiel Cloud Computing und die immer stärker werdenden Interdependenz zwischen einzelnen Software-Lösungen, dass eine Reform des Patentrechts notwendig ist. Ob der Vorstoß des USPTO erfolgreich sein wird, wird sich bald zeigen.

Beitrag ausdrucken Beitrag ausdrucken

Verwandte Artikel: , , , ,

Kommentiere den Artikel oder setze einen Trackback

Bisher keine Kommentare zum Artikel

  1. Bisher keine Kommentare

Kommentiere den Artikel



Kommentare zu diesem Artikel über RSS 2.0-Feed verfolgen