Urteil gegen Google Bildersuche und das Problem des Crawling

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Google nicht gegen den Willen von Rechteinhabern Bilder auf den Ergebnisseiten von Google Bildersuche anzeigen darf. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers, eines Hamburger Comiczeichners, der Poster, etc. einer Comicfigur vertreibt, sei durch die Bildersuche verletzt worden. Google will vermutlich beim Bundesgerichtshof Berufung einlegen.

Dieses Urteil richtet sich zwar speziell gegen Google, ist aber auch für einen größeren Trend relevant. Viele besonders interessante und innovative Anwendungen des Social Web basieren auf der Vermischung von Datenmaterial anderer Webseiten. Diese Daten können über unterschiedliche Wege von Webseiten geladen und in andere integriert werden. Zum Beispiel mit Hilfe des RSS Standards, Application Programming Interfaces oder auch Crawling. Die Google Bildersuche zum Beispiel indiziert bzw. crawled Bildmaterial auf Webseiten und zeigt diese dann unabhängig von der eigentlichen Seite an Allerdings nicht ohne die jeweilige Seite mit anzugeben. Leider werden Crawler auch für illegale Tätigkeiten, wie das Aufspüren von Emailadressen um Spam an diese zu senden, verwendet.

Es stellt sich nun die Frage, ob das Urteil des Landesgerichtes ggf. auch auf andere bisher legale und als positiv bewertete Nutzungen des Crawling angewendet werden könnte. So nutzt auch Wikipedia Bots/Crawler um bestimmte Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten. Grundsätzlich sollte ein Gericht heute versuchen eine Balance zwischen dem rigiden Schutz von Urheberrechtsbesitzern und der legitimen Entkopplung von Inhalt und Form, die das Social Web antreibt, zu finden.

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Eine Antwort auf Urteil gegen Google Bildersuche und das Problem des Crawling

  1. Na super, der eine so, der andere so. Mir gefällt das so gar nicht, denn bei bestimmten Webseiten kann die Google-Bildersuche einige Besucher bringen.

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